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99 Luftballons auf ihrem Weg zum Horizont...

Bereits in den 80s hat Nena die Faszination von aufsteigenden Luftballons in ihrem Song thematisiert. 

Gerade bei einer Hochzeit ist es eine wunderschöne Tradition die Wünsche gen Himmel zu schicken.

Untermalt mit schöner Musik ist das ein unvergesslicher Augenblick für jede Feier! 

Jedoch muss man dabei einige Dinge beachten.

 

Beispielsweise sind Himmelslaternen wegen Brandgefahr mittlerweile in fast allen deutschen Bundesländern verboten.  

Für Aufstiege von Luftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Eine schriftliche oder telefonische Freigabe wird grundsätzlich für folgende Ballonaufstiege benötigt

  • in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von 
    - internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt), 
    - Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg) 
    - militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)
  • von mehr als 500 Ballonen.

Mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen werden die folgenden Informationen benötigt:

  • geplanter Zeitraum (Beginn bzw. Ende) und Datum des Aufstiegs,
  • Ort des Aufstiegs (mit Postleitzahl und genauer Anschrift, ggf. geographische Koordinaten),
  • Anzahl der Ballone,
  • Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse).

Hier der Link zum Online-Antrag:

www.dfs.de/Online-Antrag

Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt:

  • die Ballone nicht gebündelt werden (so genannte Ballontrauben),
  • zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden,
  • es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.

Ausführlichere Informationen kann man dem Ballon-Infoblatt entnehmen:

Download Infoblatt Ballons - Deutsche Flugsicherung

Ein vorbereiteter Telefaxantrag steht hier ebenfalls bereit:

Download Faxantrag Ballonaufstieg Deutsche Flugsicherung 

 

Quelle: www.dfs.de

Homepage Deutsche Flugsicherung GmbH

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